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   VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10.F   

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https://dejure.org/2012,54767
VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10.F (https://dejure.org/2012,54767)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2012 - 4 K 1496/10.F (https://dejure.org/2012,54767)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 2012 - 4 K 1496/10.F (https://dejure.org/2012,54767)
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  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10
    Eine kollektive Altersversorgung der Ärzte, die auf dem Versicherungsgrundsatz aufbaut, ist wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Ärzte zu ihrer Finanzierung beitragen (BVerfG, 1960-02-25, 1 BvR 239/52, BVerfGE 10, 354 ).

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht am angegebenen Ort ausgeführt: "Eine kollektive Altersversorgung der Ärzte, die auf dem Versicherungsgrundsatz aufbaut, ist wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Ärzte zu ihrer Finanzierung beitragen (BVerfGE 10, 354 ).

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10
    Damit ist dieser Teil der Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Mitgliedschaft bei der Beklagten, einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gem. § 1 Heilberufsgesetz (HeilbG), weitaus umfassender gegenüber etwa der klageweisen Anfechtung eines Beitragsbescheides, in welcher die Frage der Mitgliedschaft nur eine Vorfrage ist (BVerwG in NJW 1983, Seite 2208 unter Hinweis auf BVerwGE 25, 151/156).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10
    In der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt es, den Mitgliederkreis so weit und die Befreiungstatbestände so eng zu fassen, dass eine möglichst leistungsfähige Solidargemeinschaft entsteht (BVerfGE 44, 70 ).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10
    Ergänzend wird verwiesen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.1990 (Az.: 1 BvR 907/87), die in der Neubegründung einer Versicherungspflicht eines niedergelassenen Arztes in Folge eines Standortwechsels keinen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Versorgungsanwartschaft sieht, die der Arzt bereits zuvor bei einer anderen Ärzteversorgung erworben hat.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10
    Damit ist dieser Teil der Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Mitgliedschaft bei der Beklagten, einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gem. § 1 Heilberufsgesetz (HeilbG), weitaus umfassender gegenüber etwa der klageweisen Anfechtung eines Beitragsbescheides, in welcher die Frage der Mitgliedschaft nur eine Vorfrage ist (BVerwG in NJW 1983, Seite 2208 unter Hinweis auf BVerwGE 25, 151/156).
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